Zentrum für Frauenheilkunde & Geburtshilfe

Geburtshilfe

Jede Schwangerschaft ist so einzigartig wie Ihr ungeborenes Kind. Deshalb nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie und Ihre Bedürfnisse, um Ihnen während dieser Phase des Lebens mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Zeit Ihrer Schwangerschaft so angenehm wie möglich zu erleben und haben jederzeit ein Ohr für Ihre Fragen, Sorgen und Ängste. Mit dem Wissen, den Arzt Ihres Vertrauens und geschultes Fachpersonal von der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Entbindung an Ihrer Seite zu haben, können Sie die Vorfreude auf das in Ihrem Bauch heranwachsende Kind in vollen Zügen genießen.

Leistungsangebot

Schwangerschaftsbetreuung

  1. Schwangerschafts-Phase (1.- 4. Monat)

    Nachdem die Schwangerschaft durch einen Schwangerschaftstest festgestellt wurde folgt die erste Ultraschalluntersuchung.

    Sobald ab etwa der 7. Schwangerschaftswoche erste Herzschläge des Embryos nachweisbar sind, kann die Blutgruppe, der Rehsusfaktor und eine serologische Untersuchung auf bestehende Infektionen, wie Röteln, Syphilis und Hepatitis B sowie ein HIV-Test (Test ist auf freiwilliger Basis) durchgeführt werden.

    Sollte ein begründeter Verdacht auf Toxoplasmose oder andere Infektionen bestehen, werden auch diese serologischen Tests von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In diesem Zusammenhang wird Ihnen auch Ihr Mutterpass überreicht, in dem alle bisherigen wie auch fortlaufenden Untersuchungen dokumentiert werden.

    Außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bieten wir Ihnen weitere Untersuchungen für die besonderes fachärztliches Wissen und spezielle Geräte notwendig sind:
    Dazu gehört das Erst-Trimester-Screening, wobei in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft mit Hilfe von Ultraschall die kindliche Nackentransparenz ausgemessen wird. Das Ergebnis liefert dabei Hinweise auf ein mögliches Down-Syndrom des ungeborenen Kindes.
    Weitere Laboruntersuchungen ermöglichen es uns Beeinträchtigungen bei der Entwicklung des ungeborenen Kindes und auch mütterliche Gesundheitsstörungen frühstmöglich zu erkennen und entsprechend zu therapieren. Wir testen Sie auf verschiedene Infektionen, die sich schädlich auf das Ungeborene auswirken können. Dazu gehören in diesem ersten Drittel der Schwangerschaft die Toxoplasmose, das Cytomegalie- und das Parvovirus B19.
     
  2.  Schwangerschafts-Phase (5.- 6. Monat)
    Freuen Sie sich auf diese Phase der Schwangerschaft, denn sie wird von den meisten Frauen als das schönste Schwangerschaftsdrittel beschrieben. Bei den meisten werdenden Müttern lassen die mit der ersten Phase der Schwangerschaft einhergehenden körperlichen Beschwerden, wie Übelkeit, Müdigkeit und Stimmungsschwankungen nach und das Baby macht sich mit ersten Bewegungen in Ihrem Körper bemerkbar.

    In der Zeit von der 13. bis zur 27. Schwangerschaftswoche sind bei Ihrem Kind alle Organe schon soweit ausgebildet, dass sie nur noch an Größe zunehmen müssen, um zu Ihrer vollen Funktionsfähigkeit zu gelangen. Bei Ihrem Baby lassen sich erste Gesichtsmerkmale erkennen, die Proportionen des kleinen Körpers beginnen sich anzupassen und ab der 14. Woche kann das Geschlecht Ihres Kindes bestimmt werden.

    Die Untersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Gesundheitsleistungen in diesem Zeitraum der Schwangerschaft umfassen neben den Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen, die zweite Ultraschalluntersuchung (19.- 22. SSW) und bei einem begründetem Verdacht auf Toxoplasmose oder andere Infektionen auch entsprechende serologischen Tests.

    Außerdem gehören zu den Leistungen die Hämoglobinwert-Bestimmung (Hb-Wert), Herzschlagmessungen des Ungeborenen (Kardiotokogramm / Tokogramm) und ab dem 35. Lebensjahr eine Fruchtwasser-Untersuchung (Aminozentese).
     
  3.  Schwangerschafts-Phase (7.- 10. Monat)
    Jetzt heißt es Endspurt und es beginnt mit der 29. Schwangerschaftswoche die letzte Phase der Schwangerschaft vor der Entbindung.

    Vor der Entbindung sieht der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen eine weitere Ultraschalluntersuchung in der 30. Schwangerschaftswoche sowie eine serologische Untersuchung auf Hepatitis B vor. Sollte ein begründeter Verdacht auf Toxoplasmose oder andere Infektionen bestehen, werden auch diese serologischen Tests von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ein weiterer medizinischer Test, um die Gesundheit Ihres Babys während der Geburt nicht zu gefährden, ist ein B-Streptokokken Abstrich. Hier wird in der letzten Schwangerschaftswoche mittels eines Abstichs festgestellt, ob eine Gefahr besteht, dass das Baby sich während der Geburt im Geburtskanal mit Streptokokken infizieren und dabei ernsthaft erkranken kann.

    Bei begründeten Verdachtsfällen werden auch die Kosten für weitere Kardiotokogramme oder eine Farbdoppler Ultraschalluntersuchung übernommen, um eventuelle gesundheitliche Gefahren für das ungeborene Kind oder die werdende Mutter frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.